Wichtige Informationen zu Corona!

Übernachtungen sind unter folgenden Bedingungen bei uns möglich:


Bitte beachten Sie die 3 "G" Regeln. Eine davon muss spätestens beim Einchecken von Ihnen nachgewiesen werden.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 17. Lebensjahr benötigen keine Nachweise.


Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei BioNTech, Moderna und AstraZeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.


Genesene
müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt

wieder eine Impfung.

Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.


Getestete benötigen einen negativen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden bei einem Schnelltest und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf.


Bei uns gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken!

Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder

diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95). Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der

Einhaltung eines Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten. Ausnahme ist das eigene Hotelzimmer.